„Setzen Sie beim Streit ums Sorgerecht auf
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01Jul2016

Neuaufnahme führt zu Heimentlassung

Von: Pajam Rokni-Yazdi
Erfolgreiche Vertretung in einem Verfahren auf Rückübertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter und Herausgabe eines Kindes aus dem Kinderheim.

Im letzten Jahr hatten wir über ein Verfahren berichtet, bei dem ein Kind aufgrund von Umgangsverweigerung aus dem Haushalt der Mutter herausgenommen und in einem Heim untergebracht worden war. Das Oberlandesgericht Celle war noch im letzten Jahr zu der Auffassung gelangt, dass das Ansinnen der Mutter, ihre Tochter zurückzuerhalten, keine Aussicht auf Erfolg bieten würde und hatte den seinerzeitigen Prozessbevollmächtigten nahegelegt, den Antrag zurückzunehmen. In einem von uns daraufhin neu eingeleiteten Eilverfahren kam das Amtsgericht Celle nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Einschätzung, dass das Kind unverzüglich an die Mutter herauszugeben ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Sachverständige feststellen konnte, dass das Kind durch den langjährigen Aufenthalt im Heim psychisch schwer belastet ist. Das Kind ist seit OStern wieder bei seiner Mutter. Schlimm an diesem Verfahren ist, dass das Kind über die Jahre im Heim hinweg lediglich „verwahrt“ worden war. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme erschließt sich nicht ansatzweise. Dem Kind wurden seine sozialen Kontakte, seine Gesundheit sowie die Schulkarriere genommen und man fragt sich wem damit gedient ist. Leider gibt es sowohl bei Sachverständigen, Richtern und Verfahrensbeiständen geügend Anhänger für die Fremdunterbringung von Kindern.

Ob die seelischen Wunden bei dem Kind jemals wieder zu heilen sind, bleibt offen. Klar ist jedenfalls, dass staatliche Stellen von sich aus offensichtlich keine Veranlassung sehen, einmal getroffene gerichtlich Entscheidungen im Bereich der Fremdunterbringung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, anzuzweifeln bzw. Anstalten zu unternehmen die betroffenen Kinder wieder in ihre Ursprungsfamilie zurück zu führen. Im Gegenteil, mit Maßnahmen von begleiteten und protokollierten Umgängen etc. wird den betroffen Eltern und Kinder das Leben zu Hölle gemacht.

Es liegt leider an dem betroffenen Elternteil, mit hohem Aufwand zu versuchen, die Kinder wieder zurückzubekommen.

Schlagworte zu diesem Artikel

Sorgerecht, Umgangsrecht, Fremdunterbringung, Verfahrensbeistand

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