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07Jul2016

Sorgerechtsvollmacht verhindert Sorgerechtsentzug

Von: Pajam Rokni-Yazdi
Kann die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht wirklich den Entzug des Sorgerechts verhindern? Wir meinen "Nein", aber die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dazu scheint nicht einheitlich zu sein, wie ein besonderer Fall zeigt.

Zwischenzeitlich haben wir ein Verfahren übernommen, bei dem die Kindesmutter wegen Körperverletzung an ihrem kleinen Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten wurde. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mutter-wegen-misshandlung-ihres-sohnes-verurteilt-a-1056760.html.

Die Mutter hatte dem Kind über Monate hinweg Fäkalien und anderer Substanzen gespritzt, an denen der Junge schwer erkrankte. Der Antrag des Vaters, der Kindesmutter aufgrund dieser Umstände das Sorgerecht zu entziehen, war bisher gescheitert, da die Gerichte die Auffassung vertreten, dass die seitens der Mutter erteilte Vollmacht für den Kindesvater ausreichend sei, um handlungsfähig zu sein. Ein Entzug des Sorgerechts sei nicht angezeigt. Aufgrund entsprechend anderweitig lautenden Urteile, beispielsweise des OLG Karlsruhe, haben wir für den Kindesvater ein neues Verfahren eingeleitet und vertreten den Standpunkt, dass die Vollmachtserteilung zur Abwehr des Entzug des Sorgerechts nur dann statthaft ist, wenn diese Vollmacht auf Zustimmung  des bevollmächtigten Elternteil tritt und es ansonsten nur bei der gesetzlichen Regelung des § 1671 BGB verbleiben kann, wonach das Sorgerecht auf den besser geeigneten Elternteil zu übertragen ist, da ansonsten durch eine Vollmachterteilung die gesetzliche Regelung umgangen werden könnte. Eine Umgehung ist in diesem Fall dadurch zu Tage getreten, weil Dritte Personen in einem gerichtlichen Verfahren Umgang mit dem Kind begehren und Vater und Mutter dazu in dem Verfahren unterschiedliche Vorstellung vertreten. Dadurch zeigt sich praktisch, dass eine Sorgerechtsvollmacht bei weitem nicht den Wert eines alleinigen Sorgerechts hat.

Schlagworte zu diesem Artikel

Sorgerecht, Sorgerechtsvollmacht

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