„Setzen Sie beim Streit ums Sorgerecht auf
Profis, die etwas davon verstehen.“
Als Rechtsanwalt für Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht aus Hannover möchte ich das Wechselmodell näher darstellen. Von einem sogenannten Wechselmodell spricht man, wenn bei keinem der Elternteile der Schwerpunkt der Betreuung des minderjährigen Kindes angesiedelt ist. Die tatsächliche Förderung und Fürsorge für das Kind wird von den Eltern abwechselnd zu gleichen Teilen wahrgenommen.
Als Rechtsanwalt für Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht aus Hannover stellt sich mir immer wieder die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil möglich ist. Die intensive Prüfung des Einzelfalls ist dabei oberstes Gebot. Wir haben einer Kindesmutter zum Umzug mit ihrem Kind in ein anderes Bundesland verholfen.
Wir hatten über einen Fall berichtet, bei dem das Oberlandesgericht entschieden hatte, das zwei Kinder im Alter von neun und zwölf Jahren aufgrund einer lang anhaltenden Umgangsverweigerung zum Vater wechseln sollten. Gegen diese Entscheidung hatten wird Verfassungsbeschwerde erhoben. Diese wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Jetzt hat das Oberlandesgericht seine Entscheidung revidiert.
Wir hatten am 08. Juni 2018 über einen Fall berichtet, bei dem das Amtsgericht entschieden hatte, dass ein vierjähriges Mädchen, welches mit seiner siebjährigen Halbschwester seit der Geburt bei der Mutter gewohnt hatte, ab sofort beim Vater leben sollte. Diese Entscheidung wurde nun aufgehoben.
Im Hinblick auf die derzeitige öffentliche Diskussion zum Thema häusliche Gewalt gegen Frauen sehen wir uns veranlasst auf einen Fall aufmerksam zu machen, in den wir vor dem Oberlandesgericht das Opfer häuslicher Gewalt vertreten. Nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Ehemann hat die Mutter auf Veranlassung des Jugendamtes ihr Kind an ein Heim verloren. Ein Fall der beispielhaft zeigt, wie schnell es zu einer Umkehr von Opfer und Täter durch das Versagen des familiengerichtlichen Helfersystems kommen kann. Mangelndes Fachwissen ist vorliegend der Hauptgrund für die seit Jahren anhaltende Fremdunterbringung des Kindes. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die amtierende Familienministerin Franziska Giffey das Thema häusliche Gewalt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt.
0511-5248070 Kontaktformular Anfahrt Wir vertreten Ihre Interessen im Kindschaftsrecht bundesweit.