„Setzen Sie beim Streit ums Sorgerecht auf
Profis, die etwas davon verstehen.“
Wir hatten im letzten Jahr über den Fall einer allein erziehenden Mutter aus Norddeutschland berichtet, der aufgrund der Tatsache, dass ihr Sohn den Umgang mit dem Kindesvater verweigerte das Sorgerecht entzogen worden war. Dieser Fall hat für unsere Mandantin und ihren Sohn jetzt eine erfreuliche Wendung genommen.
Das Jugendamt hat im Rahmen einer Maßnahme nach § 8a SGB VIII zwei Kinder in seine Obhut genommen und in einem Heim untergebracht. Sowohl Vater als auch Mutter sind nach Auffassung der Jugendamtsmitarbeiter nicht erziehungsgeeignet. Zu dieser Auffassung gelangt auch ein vom Amtsgericht eingeholtes psychiatrisches Sachverständigengutachten.
Wenn ein Kind nach der Scheidung nicht zum Vater möchte heißt es schnell die Mutter verweigert den Umgang. Das Amtsgericht hat einer alleinerziehenden Mutter in einem solchen Fall das Sorgerecht für Ihre Kinder entzogen und auf eine Rechtsanwältin als Pflegerin übertragen.
In diesem Verfahren hatte ein Jugendamt aus der Region Hannover den betroffenen Eltern deren zwei Kinder ohne Vorwarnung weggenommen und in einem Kinderheim untergebracht. Zunächst das Amtsgericht und anschließend das OLG Celle bestätigten jeweils die Kindesherausnahme und sahen eine Kindeswohlgefährdung als gegeben an.
Dieser Fall zeigt, wie schnell es zu einem von Amtswegen eingeleiteten Sorgerechtsverfahren kommen kann. Die Kindemutter hatte vom Kindesvater Gewalt erfahren und müsste dann selbst um Ihr Sorgerecht bangen.
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